Ahaus – 200 Meter Abstand zur Bebauung – Osterfeuer müssen angemeldet werden
Ahaus – Nicht mehr lang, dann brennen vielerorts wieder die Osterfeuer. Zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gibt die Stadt Hinweise zum Abbrennen. Die Feuer müssen beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung bis Donnerstag (18. April) unter Angabe des Abbrennortes und eines Verantwortlichen angemeldet werden. Sie dürfen nur vom Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden, nicht vor 17 Uhr entzündet und müssen bis spätestens 23 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Beim Abbrennen ist ein Mindestabstand von 200 Meter zur Bebauung einzuhalten. Das Feuer muss bis zum vollständigen Abbrennen durchgehend von mindestens zwei Personen überwacht werden. Eine Personen muss volljährig sein.
Samstag, 13.04.2019, 13:00 Uhr
Für das Abbrennen der Osterfeuer müssen die Veranstalter einige Auflagen erfüllen, damit keine Gefahren von dem Feuer ausgehen.
Für das Abbrennen der Osterfeuer müssen die Veranstalter einige Auflagen erfüllen, damit keine Gefahren von dem Feuer ausgehen. Foto: Matthias Ahlke
In den Osterfeuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste mitverbrannt werden. Das Verbrennen von ungeeignetem Material oder die unterlassene Anmeldung kann zu einem kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen und mit einem Bußgeld geahndet werden.
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