Eine gute Empfehlung zahlt sich aus!

Wir belohnen Tippgeber und beteiligt Sie an der verdienten Courtage.

Sie kennen einen Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte? Ein Grundstück steht zum Verkauf und Sie haben davon gehört? Geben Sie uns einen Tipp und erhalten eine Prämie von bis zu 3.000 Euro!

Egal ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Baugrundstück handelt, wir sind für unsere Kunden im Münsterland ständig auf der Suche nach geeigneten Objekten.

So hoch könnte Ihre Prämie sein.

Beispiel für den Verkauf eines Einfamilienhauses

Durch Ihren Tipp verkaufen wir ein Einfamilienhaus in Steinfurt für 390.000 EUR. Sie erhalten hierfür eine Prämie von bis zu 10% der Netto-Courtage (in diesem Beispiel 6% des Kaufpreises). Nach erfolgreicher Beurkundung des Kaufvertrages und Entrichtung der Courtage beläuft sich Ihre Tippgeber-Prämie auf 2.340 Euro.

Tippgeber werden, einfach gemacht

Sie teilen uns die Objektinformationen, Kontaktdaten des Eigentümers und Ihre eigene Anschrift über unser Tippgeber-Formular mit. Die Bedingungen für die Auszahlung der Prämie erkennen Sie durch das Absenden des Tippgeber-Formulars an.

Nach dem Eingang Ihrer Nachricht setzen wir uns mit dem oder den Eigentümer/n in unter Nennung Ihrer Empfehlung in Verbindung.

Sobald wir einen Auftrag des Eigentümers erhalten haben, setzen wir Sie hierüber in Kenntnis. Ihre Prämie wird innerhalb zwei Wochen, nachdem wir die Immobilien erfolgreich verkauft und unsere Courtage erhalten haben, ausgezahlt.

Beste Aussichten auf Erfolg

Sie stehen bereits in Kontakt mit den Eigentümern und haben uns im Vorfeld für den Verkauf des Objekts empfohlen? Hierdurch haben Sie beste Chancen, dass wir den Auftrag von den Eigentümern erhalten und Ihre Tippgeber-Prämie ausgezahlt wird.

Bedingungen für Ihre Tippgeber-Prämie

Folgenden Bedingungen sind zu erfüllen:

  1. Das Objekt ist uns noch nicht bekannt
  2. Es ist kein anderes Immobilienunternehmen mit der Vermarktung beauftragt
  3. Uns liegt ein Auftrag des Eigentümers vor
  4. Für das Objekt wurde ein Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen
  5. Die Courtage ist vollständig bei uns eingegangen

Wir prüfen die Voraussetzungen und melden uns bei Ihnen.

Wer kann Tippgeber werden?

Als Eigentümer der Immobilie und als Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers ist es nicht möglich, Tippgeber zu werden. Senden Sie uns einfach das Kontaktformular mit allen Ihnen bekannten Informationen zu.

Wie erkennen Sie passende Objekte?

Die folgenden Punkte könnten auf ein zum verkaufendes Objekt hinweisen:

  • Sie entdecken eine unbewohnte Immobilie
  • Ein voller Briefkasten über einen längeren Zeitraum
  • Keine Fahrzeuge auf der Einfahrt
  • Vorgarten und Einfahrt sind mit Unkraut bewachsen
  • Jalousien oder Rollläden sind dauerhaft unten

Halten Sie die Augen auf!

Hinweise zur Immobilien-Tippgeber-Prämie

Wir behalten uns vor, Immobilienobjekte, Grundstücke, Eigentümer oder auch Tippgeber abzulehnen. Sofern uns mehrere Immobilien-Tipps zu ein und demselben Objekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Tippgeber-Vereinbarung. Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis. Wir behalten uns vor, die Voraussetzungen bzw. Bedingungen für die Gewährung und die Tippgeber-Prämie an sich anzupassen.

Kontaktformular für Immobilien-Tippgeber